Für Lieferanten
Zulassung
Wenn Sie Interesse daran haben, als Lieferant im Rahemen des EU-Schulobstprogramms NRW aktiv zu werden, müssen Sie sich in einem ersten Schritt als Lieferant für das Schulobstprogramm zulassen. Der Antrag auf Zulassung ist einmalig beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zu stellen. Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie Ihre Zulassung und können nun die zugelassenen Schulobst-Schulen ansprechen, ob sie noch auf der Suche nach einem Lieferanten sind.
Sollten Sie Fragen zur Zulassung und den damit verbunden Kriterien haben, können Sie sich an die Mitarbeiter des LANUV wenden (Kasten Ansprechpartner).
Bewilligung
Haben Sie eine oder mehrere Schulen gefunden, die ihr Schulobst von Ihnen beziehen möchten, reichen Sie bitte den von Ihnen ausgefüllten Antrag auf Bewilligung und die von den Schulen ausgefüllten Eckdatenpapiere beim LANUV ein. Bitte beachten Sie zum Schuljahreswechsel immer die aktuellen Fristen. Nach der entsprechenden Prüfung erhalten Sie vom LANUV einen Bewilligungsbescheid für das jeweils aktuelle Schuljahr. Bitte lesen Sie sich den Bewilligungsbescheid und die damit verbundenen Auflagen sorgfältig durch.
Wichtig: Beginnen Sie erst mit der Auslieferung des Schulobstes, wenn Ihnen der Bewilligungsbescheid vorliegt! Andernfalls erhalten Sie für die vorzeitig gelieferte Ware keine Erstattung vom Land.
Auszahlung
Für die Beantragung der Beihilfe stellen Sie für jeden Liefermonat einen Auszahlungsantrag an das LANUV. Zum Ausfüllen des Antrages und der geforderten Anlagen beachten Sie bitte den Leitfaden.
- Ausfüllhilfe - Antrag auf AuszahlungPDF, 105 KB
- Antrag auf Auszahlung (Anlage 3)DOC, 80 KB
- Vordruck Monatslieferschein (Anlage 2)XLS, 440 KB
- Merkblatt zum Monatslieferschein (Anlage 2)PDF, 13.6 KB
- Vordruck Verwendungsnachweis (Anlage 4)XLS, 57 KB
- Liste der förderfähigen Produkte (Anlage 1)PDF, 18.6 KB


