Fragen und Antworten
Rechtsvorschriften, Richtlinie, Anträge, Anlagen und sonstige Informationen finden Sie unter Formulare und Downloads.
Die förderfähigen Erzeugnisse sind der Anlage 1 der Förderrichtlinie NRW zu entnehmen.
Es wird ein Festpreis für das Obst/Gemüse in Höhe von 28 Cent je 100 Gramm gezahlt.
Das zu liefernde Obst und Gemüse muss genussreif sein und der allgemeinen Vermarktungsnorm entsprechen. Die Lieferungen sollen abwechslungsreich sein. Es darf nur Obst und Gemüse geliefert werden, das auf der Liste der förderfähigen Obst und Gemüseerzeugnisse steht.
Die Liefernachweise sind zu einem Monatslieferschein in einer Exceltabelle (bitte Vorlage benutzen) für die jeweils belieferte Schule zusammenzufassen. Dieser Monatslieferschein muss von der dafür verantwortlichen Person der Schule unterzeichnet und abgestempelt sein. Eine Durchschrift verbleibt in der Schule.
Auftretende Probleme sind zwischen Schule und Lieferant eigenverantwortlich zu klären.
Treten die Schulen mit ungeklärten Reklamationen an das LANUV heran und wurde kein Versuch unternommen, das Problem zu klären, wird das LANUV eine diesbezügliche Prüfung veranlassen. Die zusätzlichen Kosten der Prüfung können dem Verursacher auferlegt werden.
Nein, es kann keine Vorauszahlung verlangt werden.



