EU-Schulobstprogramm NRW

Sprungnavigation: Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:

Logo des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW
Kind vor Tafel, auf der steht: "Mit uns ist gut Kirschen essen"

Sie haben Interesse sich als Lieferant im EU-Schulobstprogramm NRW aktiv zu werden? Hierfür brauchen Sie sich nur als Lieferant zulassen, auf Schulsuche gehen und eine Bewilligung beantragen. Die Schritte im Einzelnen:

1. Antrag auf Zulassung

Um sich als Lieferant zum EU-Schulobstprogramm NRW zuzulassen, stellen Sie einmalig beim zuständigen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) einen Antrag auf Zulassung. Stimmen Sie den Bedingungen zu (z.B. Lieferung zu einem Festpreis von 28 Cent pro 100g oder Lieferung in Klassenkisten) und erfüllen Sie die Kriterien, erhalten Sie vom LANUV Ihre Zulassung und werden auf der Lieferantenliste auf der Projektwebsite veröffentlicht. Der Zulassungsbescheid wird durch LANUV kostenlos erstellt und Ihnen zugeschickt. Dies ist die Grundvoraussetzung, dass Sie Schulen im Rahmen des EU-Schulobstprogramms beliefern können.

Wichtige Kriterien für die Belieferung mit Schulobst

  • Vor Beginn der Lieferungen eines jeden Schuljahres, muss von Schulen und Lieferanten das aktuelle Eckdatenpapier ausgefüllt und ein Antrag auf Bewilligung gestellt werden.
  • Die Lieferung von Obst und Gemüse ist nur an zugelassene Schulen möglich, mit denen die Eckdaten zur Belieferung mit Schulobst vereinbart wurden.
  • Die Lieferung von Obst und Gemüse erfolgt in Klassenkisten.
  • Für eine Portion (100g) wird ein Festpreis von aktuell 28 Cent gezahlt.
  • Die Lieferungen sollten abwechslungsreich sein. Sprechen Sie mit Ihren Schulen, was bei den Schülern ankommt.

2. Antrag auf Bewilligung

Nachdem Sie Ihre Zulassung zum Schulobstprogramm NRW erhalten haben, können Sie die teilnehmenden Schulen ansprechen, ob sie Interesse an einer Belieferung haben. Ebenfalls haben die Schulen die Möglichkeit, Sie über die Lieferanteliste zu finden und auf Sie zuzukommen. Haben Sie eine oder mehrere Schulen gefunden, die sich von Ihnen beliefern lassen möchte, füllt jede Schule ein Eckdatenpapier aus und gibt es Ihnen unterschrieben mit. Sie füllen bitte den Antrag auf Bewilligung aus und reichen diesen gemeinsam mit dem Eckdatenpapier der Schulen beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) ein. Das LANUV erstellt einen Bewilligungsbescheid über die Zuwendung je Lieferant mit Benennung der im Antrag genannten Schulen. Darin enthalten ist die Berechnung der maximalen Menge an Obst / Gemüse, die sich zusammen setzt aus:

     Schüler x Schultage im Bewilligungszeitraum x 100 g/Tag.

Der Bewilligungszeitraum umfasst i.d.R. ein Schuljahr. Sobald der Bescheid vorliegt, können die Lieferungen starten, sollte nicht ein anderer Startzeitpunkt im Bescheid angegeben sein.

Bitte beachten Sie, dass Lieferungen die vor Erhalt des Bewilligungsbescheides stattfinden nicht vom Land erstattet werden. Warten Sie daher mit dem Start der Belieferung bis Sie den Bewilligungsbescheid erhalten haben. Alle wichtigen Anträge und Dokumente finden Sie unter Formulare und Downloads.

3. Auszahlungsverfahren

Es ist ein monatlicher Antrag auf Auszahlung (Anlage 3 der Förderrichtlinie NRW) beim LANUV zu stellen. Dem Antrag ist der Monatslieferschein (Anlage 2 der Förderrichtlinie NRW) beizufügen, dieser muss von der Schule unterschrieben und abgestempelt sein.
Liegt der Antrag komplett und im Original vor, wird nach einer Bearbeitungszeit von ca. 4 bis 6 Wochen die Beihilfe ausgezahlt.
Nutzen Sie zum Ausfüllen unseren Leitfaden - Antrag auf Auszahlung - Ausfüllhilfe


Ansprechpartner

Informationen unter:­­­­­­
Email: schulobst@lanuv.nrw.de  
Tel:     0211-1590-2441

Anträge, Vordrucke, Eckdaten, Elterninformation – Alles was Sie für das Schulobstprogramm NRW brauchen als Download weiter >

Hier finden Sie alle am EU-Schulobstprogramm NRW teilnehmenden Schulen. weiter >

Herausgegeben von: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW

Zuletzt aktualisiert am 10.03.2011