Fragen und Antworten
Allgemeine Informationen zur Teilnahme
Die Schulen, die am EU-Schulobstprogramm teilnehmen, bekommen ab März/April 2010 frisches Obst oder Gemüse geliefert. Ihre Schulkinder kommen in den Genuss von frischem Obst oder Gemüse. Gefördert wird ein 3-tägiger oder wahlweise auch ein 5-tägiger Verzehr. D.h. die Kinder bekommen täglich oder mindestens 3 x pro Woche eine Extra-Portion Obst und Gemüse. Auf die teilnehmenden Schulen kommt Organisationsarbeit zu. Sie müssen planen, wie das Programm an der Schule umgesetzt werden soll. Alle wichtigen Schritte und Hinweise zur Umsetzung finden Sie unter Umsetzung.
Das EU-Schulobstprogramm NRW richtet sich bei Grundschulen an alle Kinder der Klassen 1 bis 4. Für Grundschulen gilt, dass die gesamte Schule am Programm teilnimmt. Eine Teilnahme nur mit einzelnen Klassen ist nicht möglich.
Für Förderschulen gilt: Alle Kinder der Primarstufe nehmen teil. Zudem können Einsteigerklassen und die Klassen 5-6 mit einbezogen werden. Die Oberstufen können nicht berücksichtigt werden.
Bewerben können sich alle Grund- und Förderschulen (mit Primarstufe!). Aus den Bewerbungen werden die teilnehmenden Schulen ausgewählt und im Internet veröffentlicht.
Bewerbungen sind nur zu jedem Schuljahreswechsel möglich. Die Schulen werden rechtzeitig über die Möglichkeiten und das Verfahren informiert. Weitere Informationen zum Thema Bewerbung finden Sie unter Bewerbung 2012/2013.
Die Zulassung zum EU-Schulobstprogramm NRW gilt für das ganze Schuljahr. Der Lieferant erhält den genauen Lieferzeitraum per Bewilligungsbescheid mitgeteilt. Für eine weitere Teilnahme auch im darauf folgenden Schujahr ist eine Rückmeldung erforderlich. Diese wird in der Regel im Frühjahr über die Schulobstwebsite durchgeführt. Die relevanten Informationen hierzu werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Durchführung und Organisation an der Schule/in der Klasse
Nachdem Sie Ihrem Lieferanten das unterschriebene Eckdatenpapier mitgegeben haben und dieser den Antrag auf Bewilligung bei der zuständigen Behörde (LANUV) eingereicht hat, erfolgt die Prüfung des Bewilligungsantrages. Anschließend erhält der Lieferant vom LANUV den Bewilligungsbescheid.
Wichtiger Hinweis: Die Belieferung darf erst starten, wenn dem Lieferanten der Bewilligungsbescheid des LANUV vorliegt! Vorzeitig gelieferte Ware ist nicht förderfähig, der Lieferant erhält hierfür keine Vergütung.
Das Eckdatenpapier und der Antrag auf Bewilligung sollten 1 Woche vor Beginn der Sommerferien eingereicht werden.
Nein. Diese Aufgabe übernimmt Ihr Lieferant. Sie bekommen das Obst und Gemüse kostenlos geliefert und brauchen sich um keine Abrechnung zu kümmern. Der Lieferant erhält für seine Produkte eine festgelegte Vergütung vom Land.
Wichtig: Ihr Lieferant händigt Ihnen regelmäßig einen Monatslieferschein über die gelieferte Ware aus. Diesen prüfen und quittieren Sie bitte zeitnah, d.h. innerhalb einer Woche (siehe Teilnahmebedingungen). Der quittierte Monatslieferschein ist ausschlaggebend dafür, dass Ihr Lieferant sein Geld vom Land bekommt. Ohne den abgestempelten und unterzeichneten Lieferschein kann Ihr Lieferant keine Erstattung seiner Ausgaben beantragen!
Auch wichtig sind die Einzellieferscheine, die Sie bitte an der Schule aufbewahren. Die Lieferscheine sind der von der EU vorgeschriebene Nachweis der tatsächlich gelieferten Mengen.
Es werden 300 g Obst und Gemüse pro Woche und Kind gefördert. Die Schulen, die im vergangenen Schuljahr eine tägliche Förderung hatten, können sich während der Übergangsphase im Schuljahr 2012/2013 noch für eine 4-tägige Förderung entscheiden. Wie oft das Obst dann pro Woche angeliefert wird, stimmen Sie mit Ihrem Lieferanten ab. Haben Sie Lagermöglichkeiten an Ihrer Schule, genügt eine Lieferung an zwei oder drei Tagen pro Woche. Das erspart dem Lieferanten viele Fahrtwege und schont auf die Umwelt. Bei einer 3-tägigen Förderung genüg unter Umständen eine Anlieferung 1 x pro Woche. Am besten besprechen Sie mit Ihrem Lieferanten wie oft pro Woche er liefern kann und welche Lagerkapazitäten Sie an der Schule haben.
Das EU-Schulobstprogramm NRW soll klar abgegrenzt von anderen Maßnahmen und vor allem als eigenständiges Projekt durchgeführt werden. Ein deutlicher Mehrwert soll in jedem Fall sichtbar werden. Aber natürlich können Organisationsstruktur und Durchführung beibehalten werden, so lange sie den Teilnahmebedingungen des EU-Schulobstprogramms NRW entspricht (z.B. Verzehr vormittags).
Die jeweilige Durchführungsphase dauert immer ein Schuljahr an. Sollten Sie im Laufe der Projektdauer jedoch feststellen, dass z.B. organisatorische Aufgaben nicht mehr zu bewältigen sind, oder sollten andere zwingende Gründe vorliegen, die einen Projektausstieg nötig machen, melden Sie dies bitte per E-Mail an schulobst@mkulnv.nrw.de
Klären Sie den Ausstieg bitte auch mit Ihrem Lieferanten. Die angegebenen Fristen auf dem jeweils gültigen Eckdatenpapier sind hierbei zu beachten.
Auch bei den pädagogischen Begleitmaßnahmen unterstützen wir Ihre Schule, indem wir Ihnen auf unserer Schulobstseite kostenloses Unterrichtsmaterial zur Verfügung stellen. Darüber hinaus fördern wir pro Schuljahr eine gewisse Anzahl an Unterrichtseinheiten von Landfrauen. Weitere Informationen finden Sie hier. Auch schicken wir Ihnen gerne ein Exemplar des aid-Unterrichtsmaterials zum Thema Obst und Gemüse zu. Kosten, die an den Schulen entstehen, z.B. für einen Bauernhofbesuch, werden nicht erstattet.
Nein. Auch diese Aufgabe übernimmt der Lieferant. Es werden jeweils für alle Klassen vorportionierte „Klassenkisten“ geliefert. Die Schule übernimmt dann den Transport der Kisten in die Klassen (z.B. mittels Obstdienst zweier Schüler), wo die Früchte gereinigt und als Fingerfood zubereitet werden.
Ja, um eine Zerkleinerung des gelieferten Obst und Gemüses kommt man in der Regel nicht herum. Das hat zum einen organisatorische Gründe: Es werden immer 100g pro Schüler geliefert. Dies entspricht jedoch nicht genau einem Apfel, einer Banane oder einem Kohlrabi. D.h. damit alle Kinder ausreichend von dem Obst bekommen, muss die gelieferte Menge zerkleinert und aufgeteilt werden.
Zum anderen zeigen die Pilotprojekte und Studien, dass als Fingerfood zubereitetes Obst und Gemüse lieber gegessen wird und weniger Reste übrig bleiben. Wie und durch wen die Zerkleinerung erfolgt, liegt bei der Schule. Gute Erfahrungen wurden in dem Pilotprojekt mit einem „Obstdienst“ der Kinder gemacht.
Profitieren Sie von den Erfahrungen anderer teilnehmender Schulen und diskutieren Sie im Schulobstforum über Vor- und Nachteile, Ideen und holen Sie sich Anregungen für die Umsetzung des Programms an Ihrer Schule.
Die Festlegung des Sortiments liegt bei Ihnen und dem Lieferanten. Im Dortmunder Pilotprojekt hat man sich für eine tägliche Mischung von drei verschiedenen Sorten entschieden. Dies hat z.B. den Vorteil, dass Kinder mit Lebensmittelallergien auf andere Sorten ausweichen können. Zudem haben die Kinder auf diese Weise die Möglichkeit, sich langsam an Neues heranzutasten und sie haben eine weitere Auswahl, wenn ihnen etwas nicht schmeckt. Aber auch das Angebot von einer Sorte pro Tag ist ohne Probleme möglich. Wichtig ist nur, dass die Kinder auf Dauer ein breites Obst und Gemüseangebot kennenlernen und ihnen Abwechslung geboten wird.
Es gilt das gleiche Prinzip wie bei der normalen Mittagsverpflegung auch: Sprechen Sie mit den Eltern! In den meisten Fällen wissen die Eltern bzw. das Kind, ob eine Allergie vorliegt und welche Lebensmittel gemieden werden müssen. Es empfiehlt sich, bei den Eltern abzufragen, ob Allergien bekannt sind. Gleichzeitig können Sie für die Kinder mit einer Allergie die jeweilige Notfallnummer erfragen. Besprechen Sie mit den Eltern, welches Obst nicht gegessen werden darf und welche Regeln eingehalten werden müssen. Eine gute Kommunikation mit den Eltern ist hier besonders wichtig.
Sollten Sie mehrere Obst- und Gemüsesorten pro Tag geliefert bekommen, kann das Kind auf die anderen Sorten ausweichen. Wird nur eine Sorte pro Tag geliefert, versuchen Sie mit dem Lieferanten eine Vereinbarung treffen, dass für das allergische Kind ein anderes Obst geliefert wird.
Natürlich sollten möglichst keine bzw. wenige Reste pro Tag übrig bleiben. Die Portionsgröße von 100 g pro Tag und Kind ist dementsprechend ausgewählt worden. Das Pilotprojekt in Dortmund zeigt: Bei dieser Menge bleiben selten Reste übrig. Sollte dennoch gelegentlich Obst und Gemüse übrig bleiben, so müssen sie dies nicht zurück an den Lieferanten geben. Sie können das Obst und Gemüse auf die Kinder verteilen, damit sie es mit nach Hause nehmen. Auch können Sie es an die OGS weitergeben und nachmittags noch anbieten. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass das Obst abgedeckt aufbewahrt wird.
Zusammenarbeit mit dem Lieferanten
Eine Liste aller zugelassenen Lieferanten finden Sie hier. So haben Sie die Möglichkeit, einen oder mehrere Lieferanten in Ihrer Nähe anzusprechen und nach Angeboten zu fragen. Unterschiede in den Angeboten der Lieferanten können bei der Lieferhäufigkeit, dem Sortimentsangebot, der Lieferzeit, usw. bestehen. Umgekehrt haben auch die Lieferanten die Möglichkeit, auf Ihre Schule zuzugehen und Ihnen ein Angebot zu machen. Sie müssen dann nur noch entscheiden, welcher Lieferant am besten zu Ihrer Schule passt.
Das EU-Schulobstprogramm NRW lebt von der guten Zusammenarbeit zwischen Schulen und Lieferanten. Sprechen Sie daher mit Ihrem Lieferanten, wenn Sie Wünsche oder auch Anmerkungen haben. Sagen Sie Ihrem Lieferanten, was bei den Schülern gut ankommt und was nicht, welche Obst- und Gemüsesorten am liebsten gegessen werden und weisen Sie ihn darauf hin, wenn Sie mit der Qualität der gelieferten Erzeugnisse nicht zufrieden sind.
Raum dafür gibt es auf dem „Monatslieferschein“, den Ihnen Ihr Lieferant zur Abzeichnung vorlegt. Natürlich haben Sie die auch die Möglichkeit Ihren Lieferanten zu wechseln.
Das Eckdatenpapier gilt bis auf weiteres bis zum Ende des Schuljahres. Die Belieferung mit Schulobst kann jedoch sowohl schulseitig als auch lieferantenseitig eingestellt werden. Hierfür erfolgt eine schriftliche Mitteilung an das LANUV (schulobst@lanuv.nrw.de) bis zum 5. des jeweiligen Monats und eine zeitgleiche Benachrichtigung des Lieferanten bzw. der Schule, dass das Lieferverhältnis eingestellt wird. Bei fristgerechter Benachrichtigung endet das Lieferverhältnis zum Ende des Monats.
Der neue Lieferant muss eine Zulassung zum EU-Schulobstprogramm haben. Eine Liste aller zugelassenen Lieferanten finden Sie hier. Haben Sie sich für einen Lieferanten entschieden, der noch nicht auf der Liste steht, ist das ebenfalls möglich; der neue Lieferant muss aber zuerst einen Antrag auf Zulassung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) stellen.
Nach erfolgter Zulassung füllen Sie für Ihren neuen Lieferanten bitte ein neues Eckdatenpapier (unter Formulare und Downloads) aus und geben es ihm unterschrieben mit. Ihr neuer Lieferant reicht dann das Eckdatenpapier gemeinsam mit dem Antrag auf Bewilligung beim LANUV ein. Sobald er den Bewilligungsbescheid erhalten hat, kann mit den Lieferungen begonnen werden.
Der Lieferant ist über jede Änderung der Schülerzahl zu informieren. Ändert sich die Schülerzahl um mehr als 5 Schüler, muss ein neues Eckdatenpapier ausgefüllt und dem Lieferanten mitgegeben werden. Dieser reicht das Eckdatenpapier bis Monatsende beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ein. Die neue Schüler können dann ab dem Folgemonat berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Erhöhung der Schülerzahlen im laufenden Monat nicht berücksichtigt werden kann.
Hygiene
- gründliches Händewaschen ist wichtig
- Obst nach Bedarf reinigen
- saubere Kleidung tragen
- kein Obstdienst bei Erkältung oder anderen ansteckenden Krankheiten
- kein Niesen oder Husten auf Lebensmittel
- der Arbeitsbereich muss sauber gehalten werden
- Wunden und Verletzungen müssen fachgerecht versorgt werden.
Das hängt von der Organisation und Durchführung des EU-Schulobstprogramms ab.
Optimalerweise werden zwei unterschiedliche Waschbecken genutzt (die nicht in einem Klassenraum sein müssen, sondern an zwei unterschiedlichen Standorten angebracht sein können). Eins, um die Hände zu waschen und eins, um das Obst und Gemüse zu reinigen. Wenn dies nicht gewährleistet werden kann, müssen diese Schritte zeitversetzt stattfinden und zwischendurch eine Reinigung erfolgen.
Gleiches gilt für die Zubereitung in der Schulküche. Gibt es hier nur ein Waschbecken, in dem auch das Geschirr gespült wird, sind die zeitliche getrennte Ausführung und eine gründliche Reinigung dringend erforderlich.
Mit allen Fragen, die Hygiene betreffen, können Sie sich auch an die zuständige Lebensmittelüberwachung wenden.
Die Adressen finden Sie hier.
Für das Ausgeben von Obst und rohem Gemüse, ggf. das Schälen, Zerteilen und Verteilen dieser Produkte bedarf es keiner Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt nach §43 Infektionsschutzgesetz. Sollten jedoch darüber hinaus gehende Tätigkeiten durchgeführt werden, ist dies mit den zuständigen Vor-Ort-Behörden im Einzelfall abzuklären. Unabhängig von der formalen Erstbelehrung sind jedoch die Inhalte dieser Erstbelehrung und die allgemeinen Hygieneanforderungen den Beteiligten zu vermitteln. Nutzen Sie hierzu die Hygieneinformation zum EU-Schulobstprogramm NRW.
Bei der Reinigung von Lebensmitteln werden unerwünschte Stoffe durch Waschen mit Trinkwasser und ohne Zusatz von Reinigungsmitteln entfernt. Obst und Gemüse beispielsweise werden so von Schmutz (Staub etc.) befreit und die Zahl der Mikroorganismen reduziert. Wichtig ist, dass das Obst und Gemüse bedenkenlos von den Kindern gegessen werden kann. Gegebenenfalls ist auch eine Reinigung mit einem Tuch oder einer Bürste möglich. Bitte klären Sie mit Ihrem Lieferanten, in welchem Zustand das Obst geliefert wird (gewaschen/nicht gewaschen) und entscheiden Sie dann über die notwendige Reinigung.
Wenn die Kinder das Obst selbst zubereiten, besprechen Sie mit ihnen die gängigen Hygieneregeln und achten Sie darauf, dass die Kinder sie einhalten.
Beim Obstdienst bereiten immer mindestens 2 Kinder das Obst für die gesamte Klasse vor. Das Obst und Gemüse kann dann auf Tellern oder Schalen auf die Tische gestellt werden. Wird das Obst und Gemüse länger aufbewahrt (1/2 Stunde und länger bis zum Verzehr), sind die Behälter zu verschließen oder abzudecken.




