EU-Schulobstprogramm NRW

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Kind vor Tafel, auf der steht: "Schritt für Schritt - wir machen mit!"

    Als Schulobst-Schule werden Sie regelmäßig mit frischem Obst und Gemüse beliefert. Sie können Ihren Schülerinnen und Schülern so eine Extra-Portion Vitamine anbieten und ein gesundes Ernährungs- und Konsumverhalten von klein auf fördern. Eine sinnvolle pädagogische Begleitung kann im Unterricht erfolgen, aber auch bei Ausflügen und Projekttagen. Die Zulassung zum EU-Schulobstprogramm ist jeweils für ein Schuljahr gültig. 

    Bitte beachten Sie unbedingt die Förderbedingungen.

     

    Sie entscheiden: Obst und Gemüse entweder an 5 oder an 3 Tagen pro Woche

    Im Schuljahr 2011/2012 haben Sie die Wahl: Beantragen Sie eine Förderung für 5 Tage pro Woche oder für 3 Tage pro Woche. Mit dieser Entscheidungsmöglichkeit erhalten Sie mehr Flexibilität, um das EU-Schulobstprogramm optimal an Ihrer Schule umzusetzen. Die Entscheidung gilt für das gesamte Schuljahr und wurde bereits bei Ihrer Bewerbung bzw. Rückmeldung abgefragt, ist jedoch zusätzlich nochmals in der Vereinbarung mit Ihrem Lieferanten („Eckdatenpapier“ – siehe unten) anzugeben.

    Haben Sie sich für eine 3-tägige Förderung entschieden, werden Ihnen pro Kind und Woche 300 Gramm Obst und Gemüse geliefert. Ob Sie diese Menge auf drei, vier oder fünf Tage aufteilen, bleibt Ihnen überlassen.

    Haben Sie sich für eine 5-tägige Förderung entschieden, erhalten Sie pro Kind und Woche 500 Gramm Obst und Gemüse - also für jeden Tag genau 100 Gramm pro Kind.

    Ihre Schule wurde neu in das EU-Schulobstprogramm NRW aufgenommen? Dann gilt es jetzt, den passenden Lieferanten zu finden. WICHTIG: das Obst und Gemüse dürfen nur von einem zugelassenen Lieferanten bezogen werden. Eine Liste aller zugelassenen Lieferanten finden Sie hier. Haben Sie sich für einen Lieferanten entschieden, der noch nicht auf der Liste steht, ist das ebenfalls möglich; der neue Lieferant muss aber zuerst einen Antrag auf Zulassung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) stellen. Den Antrag auf Zulassung weitere wichtige Informationen für Lieferanten finden Ihr Lieferant hier.

    Sollte Ihre Schule bereits länger dabei sein schon einen Lieferanten haben, mit dem Sie zufrieden sind, umso besser! Füllen Sie das aktuelle Eckdatenpapier aus und geben es Ihrem Lieferanten mit. Ihr Lieferant stellt dann einen neuen Antrag auf Bewilligung beim LANUV, damit er Sie auch im kommenden Schuljahr beliefern darf.

    Haben Sie einen Lieferanten gefunden, klären Sie zuerst mit ihm die Rahmenbedingungen für die Belieferung mit Schulobst. Also: Wie oft pro Woche werden Sie von Ihrem Lieferanten beliefert? Wo soll das Obst angeliefert werden und zu welcher Uhrzeit muss es spätestens an der Schule sein? Welches Sortiment kann Ihr Lieferant liefern? Wie abwechslungsreich soll das Sortiment sein? Wie erfolgt die Rückgabe des Leergutes?

    Teilen Sie Ihrem Lieferanten auch mit, wie viele Klassen mit welcher Schüler/innen-Zahl an der Schule sind und ob sie eine 5-tägige oder 3-tägige Förderung pro Woche erhalten.

    Preis und Menge brauchen Sie nicht zu klären, die sind bereits festgelegt. Denn der Lieferant erhält vom Land einen Festpreis pro 100 Gramm Obst und Gemüse erstattet und die Menge ergibt sich automatisch aus der Gesamtschülerzahl und der von Ihnen gewünschten Förderung von 5 oder 3 Tagen pro Woche.

    Wenn Sie alles vereinbart haben, füllen Sie das aktuelle Eckdatenpapier aus und geben es Ihrem Lieferanten unterschrieben mit. Den Rest erledigt Ihr Lieferant. Er reicht das Eckdatenpapier gemeinsam mit seinem Antrag auf Bewilligung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) ein. Anschließend erhält er vom LANUV einen Bewilligungsbescheid für das gesamte Schuljahr. Sobald ihr Lieferant diesen Bescheid erhalten hat, darf er Ihre Schule mit Schulobst beliefern.

    Nachdem Sie Ihrem Lieferanten das unterschriebene Eckdatenpapier mitgegeben haben und dieser den Antrag auf Bewilligung bei der zuständigen Behörde (LANUV) eingereicht hat, erfolgt die Prüfung des Bewilligungsantrages. Anschließend erhält der Lieferant vom LANUV den Bewilligungsbescheid.

    Wichtiger Hinweis: Die Belieferung darf erst starten, wenn dem Lieferanten der Bewilligungsbescheid des LANUV vorliegt! Vorzeitig gelieferte Ware ist nicht förderfähig, der Lieferant erhält hierfür keine Vergütung.

    Das Eckdatenpapier und der Antrag auf Bewilligung muss spätestens 1 Woche vor Beginn der Sommerferien eingereicht werden, damit ein Start mit dem neuen Schuljahr möglich ist. Die Lieferung sollte spätestens zwei bis drei Wochen nach den Sommerferien starten. Sollten Schulen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit dem Programm gestartet sein, werden sie benachrichtig und Ihr Platz einer neuen Schule zur Verfügung gestellt.

    Ihr Lieferant beliefert Sie regelmäßig mit Obst und Gemüse - Ihre Aufgabe ist es nun, den Ablauf an Ihrer Schule zu organisieren. Wer bereitet das Obst zu? Wie wird es in die Klassen transportiert? Wird es vor oder nach der Hofpause gegessen? Ob Sie das Obst und Gemüse mithilfe von Eltern zubereiten oder die Kinder selbst schnibbeln lassen, liegt bei Ihnen.

    Das Wichtigste vorab: Sie haben mit der Abrechnung nichts zu tun. Darum kümmert sich Ihr Lieferant. Sie quittieren nur den Monatslieferschein, damit dieser als Beleg bei der zuständigen Behörde eingereicht werden kann.

    Hat der Lieferant das Obst geliefert, sind Sie an der Reihe! Das Obst und Gemüse muss zubereitet und in die Klassen gebracht werden. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt: Hierfür gibt es viele Möglichkeiten! Ob die Zubereitung mit Tatkräftiger Unterstützung der Eltern oder durch die Kinder selbst erfolgt liegt bei Ihnen und Ihrer Organisation.

    Wir empfehlen: Beziehen Sie die Kinder soweit wie möglich mit ein. Nutzen Sie die Aufgabe als Teil der pädagogischen Begleitung, indem Sie zum Beispiel einen „Obstdienst“ einrichten. Eine Idee, mit der das Dortmunder Schulobst-Pilotprojekt gute Erfahrungen gemacht hat.

    Der Obstdienst:

    Eine gute Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen, ist die Einrichtung eines „Obstdienstes“: Jeweils zwei bis vier Kinder – beispielsweise im wöchentlichen Wechsel - holen das Obst für die Klasse an einer vereinbarten Stelle ab und bringen es in die Klasse, wo sie es unter Aufsicht zubereiten können. Durch den Obstdienst übertragen Sie Ihren Schülerinnen und Schülern Verantwortung und machen das Schulobstprogramm zu „ihrem“ Projekt. Die Kinder lernen zugleich, wie Obst und Gemüse zubereitet werden. Nach dem gemeinsamen Frühstück kümmert sich der Obstdienst auch um die Reinigung der Brettchen und Messer.

    TIPP: Nutzen Sie das Schulobstforum, um sich mit anderen Schulen über den Ablauf und die Organisationsmöglichkeiten auszutauschen. Zu dem „Forum für Schulen“ haben nur zugelassene Schulobst-Schulen Zugang.

    Das EU-Schulobstprogramm NRW lebt von der guten Zusammenarbeit zwischen Schulen und Lieferanten. Sprechen Sie daher  mit Ihrem Lieferanten, wenn Sie Wünsche oder auch Anmerkungen haben. Im Gegenzug achten Sie bitte darauf, die Monatslieferscheine zeitnah (innerhalb einer Woche) zu quittieren, damit Ihr Lieferant auch das Geld für seine Leistungen erhält.

    Wichtig ist auch, dass Sie Ihren Lieferanten frühzeitig informieren, wenn

    • Klassenfahrten anstehen,
    • bewegliche Feiertage,
    • Klassenausflüge
    • oder Elternsprechtage stattfinden.

    Benötigen Sie in diesen Fällen keine Obst-Lieferung, bestellen Sie die Lieferung frühstmöglich, spätestens jedoch 14 Tage vorher ab.

    Das Wichtigste vorab: Sie haben mit der Abrechnung nichts zu tun, darum kümmert sich Ihr Lieferant. Ihre Mitarbeit ist aber unerlässlich! Zum einen liegt jeder Lieferung ein Lieferschein bei, den Sie bitte an der Schule aufbewahren. Zum zweiten händigt Ihr Lieferant Ihnen einmal im Monat einen „Monatslieferschein“ aus.

    Der Monatslieferschein ist an zwei Stellen zu unterschreiben und mit dem Schulstempel zu versehen: Bitte quittieren Sie einmal den Liefernachweis (Tabelle) unten auf der Seite mit Ihrer Unterschrift, zudem unterschreiben Sie bitte auf der Übersichtsseite und fügen  Ihren Schulstempel bei. Wir empfehlen, dass Sie sich eine Kopie für Ihre Unterlagen machen.

    Bitte beachten Sie: Ohne den unterschriebenen und gestempelten Monatslieferschein bekommt Ihr Lieferant kein Geld erstattet. Daher geben Sie bitte den Monatslieferschein innerhalb einer Schulwoche an Ihren Lieferanten zurück.

    Die mehrmalige Überschreitung dieser Frist kann zum Ausschluss Ihrer Schule aus dem Programm führen.

    Die teilnehmenden Schulen begleiten das EU-Schulobstprogramm mit pädagogischen Maßnahmen. Die Kinder sollen lernen und erfahren, was zu einem gesunden (Schul-) Frühstück dazu gehört und wo die Lebensmittel herkommen, die sie täglich essen. Begleitende Aktionen können z.B. eine Unterrichtseinheit zum Thema „Ernährung“, ein Besuch auf dem Bauernhof, ein Schulgarten oder ein Projekttag sein. Konzeption und Durchführung liegen in der Verantwortung der teilnehmenden Schulen. Wichtig ist: Schon kleine Veränderungen zeigen Wirkung!

    Beispiele für begleitende Aktionen

    • Richten Sie einen „Obstdienst“ ein. Er dient dazu, den Kindern Handlungskompetenz zu vermitteln.
    • Ein kleiner Kräutergarten auf der Fensterbank bringt nicht nur grün ins Klassenzimmer. Die Kinder können z.B. Kresse selbst aussähen und „nach der Ernte“ ihr Pausenbrot damit verfeinern.
    • Fördern Sie die Kreativität Ihrer Schüler: Fordern Sie die Kinder auf, sich Ideen und Rezepte für Obst und Gemüsesnacks auszudenken.
    • Die Einbindung der Thematik im Rahmen der Nachmittagsbetreuung oder im Projektunterricht.
    • Thematisieren Sie gesunde Ernährung im Unterricht, z.B. durch einen Lernzirkel Obst und Gemüse. Eine Auswahl an kostenlosem Unterrichtsmaterial zum Download finden Sie hier.
    • Planen Sie einen Aktionstag "fit und gesund“.
    • Besuche nahe gelegener Obsthöfe machen erfahrbar, wie Obst und Gemüse wächst, gedeiht und geerntet wird.
    • Wohin mit dem Abfall? Eine Möglichkeit: Legen Sie in Ihrem Schulgarten einen Komposthaufen an, wo die Obst und Gemüsereste entsorgt werden können.

     

    Hier finden Sie kostenloses Unterrichtsmaterial zum Thema Obst und Gemüse.

    Dokumentation der Begleitmaßnahmen

    Bitte dokumentieren Sie die an Ihrer Schule durchgeführten Begleitmaßnahmen. Dies kann über Vermerke, Unterrichtsmaterial, Lehrpläne usw. erfolgen. Eine jährliche Abfrage der Begleitmaßnahmen erfolgt mit der Rückmeldung zum nächsten Schuljahr.

    Der Lieferant ist über jede Änderung der Schülerzahl zu informieren. Ändert sich die Schülerzahl um mehr als 5 Schüler, muss ein neues Eckdatenpapier ausgefüllt und dem Lieferanten mitgegeben werden. Dieser reicht das Eckdatenpapier bis Monatsende beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ein. Die neue Schüler können dann ab dem Folgemonat berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Erhöhung der Schülerzahlen im laufenden Monat nicht berücksichtigt werden kann.

    Das Eckdatenpapier gilt bis auf weiteres bis zum Ende des Schuljahres 2011/2012. Die Belieferung mit Schulobst kann jedoch sowohl schulseitig als auch lieferantenseitig eingestellt werden. Hierfür erfolgt eine schriftliche Mitteilung an das LANUV (schulobst@lanuv.nrw.de) bis zum 5. des jeweiligen Monats und eine zeitgleiche Benachrichtigung des Lieferanten bzw. der Schule, dass das Lieferverhältnis eingestellt wird. Bei fristgerechter Benachrichtigung endet das Lieferverhältnis zum Ende des Monats.

    Der neue Lieferant muss eine Zulassung zum EU-Schulobstprogramm haben. Eine Liste aller zugelassenen Lieferanten finden Sie hier. Haben Sie sich für einen Lieferanten entschieden, der noch nicht auf der Liste steht, ist das ebenfalls möglich; der neue Lieferant muss aber zuerst einen Antrag auf Zulassung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) stellen. 

    Nach erfolgter Zulassung füllen Sie für Ihren neuen Lieferanten bitte ein neues Eckdatenpapier aus und geben es ihm unterschrieben mit. Ihr neuer Lieferant reicht dann das Eckdatenpapier gemeinsam mit dem Antrag auf Bewilligung beim LANUV ein. Sobald er den Bewilligungsbescheid erhalten hat, kann mit den Lieferungen begonnen werden.

    Folgende Regelung wurde für die Aufbewahrungsfristen der Unterlagen zum EU-Schulobstprogramm NRW festgelegt: Als Schulobstschule verpflichten Sie sich, alle im Zusammenhang mit dem EU-Schulobstprogramm NRW stehenden Unterlagen (z.B. Einzellieferscheine, Monatslieferscheine) ab Schuljahresende für die Dauer von 5 Jahren (bis zum 31.12.) aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Rechtsvorschriften eine längere Aufbewahrung vorgeschrieben ist. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall eine längere Aufbewahrungsfrist anordnen.

     

    Beispiel:

    Sie nehmen im Schuljahr 2011/2012 am EU-Schulobstprogramm NRW teil. Die entsprechenden Unterlagen sammeln Sie bis zum Schuljahresende 2011/2012 (Juli 2012). Ab diesem Zeitpunkt bewahren Sie die Unterlagen insgesamt 5 Jahre (bis 31.12.) auf. Die Unterlagen für das Schuljahr 2011/2012 müssten demnach bis zum 31.12.2017 aufbewahrt werden. 

     

    Bei den Vor-Ort-Kontrollen wird geprüft, ob die Dokumentation der Lieferungen erfolgt ist, d.h. dass alle Lieferscheine ordnungsgemäß an der Schule aufbewahrt wurden. Natürlich wird auch kontrolliert, ob das Poster gut sichtbar im Eingangsbereich angebracht ist. Die pädagogische Begleitung des Programms wird anhand der von der Schule geforderten Dokumentation überprüft. Zudem wird die Gesamtdurchführung des Programms betrachtet.

Ansprechpartner

Katharina Burusig
Email: schulobst@mkulnv.nrw.de
Tel: 0211-4566-918

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Herausgegeben von: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW

Zuletzt aktualisiert am 15.03.2011